Notarvergütung, Notarhonorar, Notarkosten, Flensburg

Notarvergütung

Transparent und fair

Die Vergütung der Notare ist in der Kostenordnung (KostO) im einzelnen gesetzlich geregelt. Kein Notar darf von den gesetzlichen Regeln abweichen, also eine höheres oder niedrigeres Notarhonorar vereinbaren.


 

Ähnlich wie die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte bestimmen sich die Notargebühren zum einen nach dem Gegenstandswert des Geschäfts, zum anderen nach dem Umfang der Tätigkeit, der durch bestimmte Gebührentatbestände erfasst wird. So fällt das Notarhonorar z. B.  bei der Beurkundung eines vollständigen Kaufvertrags höher aus als bei der Beurkundung nur eines Vertragsangebots.

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