Notarvergütung, Notarhonorar, Notarkosten, Flensburg

Notarvergütung

Transparent und fair

Die Vergütung der Notare ist in der Kostenordnung (KostO) im einzelnen gesetzlich geregelt. Kein Notar darf von den gesetzlichen Regeln abweichen, also eine höheres oder niedrigeres Notarhonorar vereinbaren.


 

Ähnlich wie die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte bestimmen sich die Notargebühren zum einen nach dem Gegenstandswert des Geschäfts, zum anderen nach dem Umfang der Tätigkeit, der durch bestimmte Gebührentatbestände erfasst wird. So fällt das Notarhonorar z. B.  bei der Beurkundung eines vollständigen Kaufvertrags höher aus als bei der Beurkundung nur eines Vertragsangebots.

Newsletter

Hier anmelden

Newsletter

Neues

Kompetent & aktuell

Gewerberäume zu vermieten

Zum Jahreswechsel 2012/2013 zieht unsere Kanzlei in das neue Kanzleigebäude um. Unsere bisherigen Räume stehen dann zur ...


Vorlage eines eröffneten notariellen Testamentes als Erbnachweis ausreichend

Banken verlangen nach dem Tod eines Kunden von dessen Erben für den Nachweis der Erbenstellung häufig einen Erbschein. ...


Praxiswert umfasst Arzt-Zulassung

Der Bundesfinanzhof hat auf die Klage eines Arztes entschieden, dass der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu ...


Schutzgelderpressung ist eine versicherungsrechtliche Gefahrerhöhung

Bei Sachversicherungen, insbesondere Gebäude- und Hausratversicherungen, sehen die Versicherungsverträge regelmäßig ...


Verein pro Verbraucherschutz e.V. - Abmahnberechtigung ausgesetzt

Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs können von Mitbewerbern, Verbänden und qualifizierten ...