Rechtsanwaltsvergütung
Transparent und fair
Die Höhe der Rechtsanwaltshonorare ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. In Zivilsachen richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, mit der sich der Rechtsanwalt zu befassen hat. Außerdem hängen die Anwaltskosten vom Umfang der Tätigkeit ab.
Gerichtliche Verfahren
In gerichtlichen Verfahren ist die Mindestvergütung durch das RVG fest vorgeschrieben, ebenso die „Gebührentatbestände“, für die der Rechtsanwalt eine Vergütung erhält: Er bekommt eine Gebühr für den Prozess, eine weitere für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins und eine weitere für die Mitwirkung bei einer Einigung, die dem Gericht das Abfassen eines Urteils erspart. Zulässig ist es aber, eine höhere als die Mindestvergütung zu vereinbaren.
Beispiel: Der Rechtsanwalt klagt für seinen Mandanten eine Forderung in Höhe von 900,00 EUR ein. Er muss dafür einen Termin bei Gericht wahrnehmen. Dafür erhält er nach dem RVG eine Verfahrensgebühr in Höhe von 84,50 EUR und eine Terminsgebühr in Höhe von 78,00 EUR. Hinzu kommen eine Pauschale für Porto, Telefonate und ähnliches in Höhe von 20,00 EUR sowie die Mehrwertsteuer. Insgesamt verdient der Rechtsanwalt also 217,18 EUR. Bei einer Forderung von 6.000 EUR verdient der Rechtsanwalt für dieselben „Gebührentatbestände“ 1.029,35 EUR.
Beratung und außergerichtliche Vertretung
Bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung kann das Rechtsanwaltshonorar zwischen Anwalt und Mandant frei ausgehandelt werden. Für die Vertretung sieht das RVG Rahmenwerte vor, falls nichts vereinbart wurde.
Unsere Kanzlei bietet die Beratung und Vertretung in der Regel zu einer aufwandsgerechten Zeitvergütung (Stundensätze) an. Bei Bedarf kann vereinbart werden, Beratungen nach Pauschalbeträgen oder die Vertretung nach den Rahmenwerten des RVG abzurechnen.
Unsere Anwälte werden Sie zu Beginn des Mandats auf die Rechtsanwaltsvergütung ansprechen und mit Ihnen eine Vereinbarung treffen. Zögern Sie nicht, alle Fragen zu den Anwaltskosten zu stellen und sich erklären zu lassen.


