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Neues Erbschaftssteuerrecht erleichtert Unternehmensnachfolge
Nachdem in den vergangenen Jahren die Unternehmensnachfolge durch neue erbschaftssteuerrechtliche Regelungen nicht unerheblich verschärft wurde, sind die wesentlichen Eckpfeiler nunmehr mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz angepasst worden. Die Anpassungen betreffen insbesondere die erforderliche Mindestlohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, um die steuerrechtliche Verschonung zu erhalten. Die Mindestlohnsumme ist von ehemals 650 % auf 400 % herabgesetzt worden und ebenfalls der Zeitraum, für den die Lohnsumme zu überwachen ist wurde von 7 auf 5 Jahre verringert. Schließlich ist die Lohnsummenregelung für solche Betriebe nicht anwendbar, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben.
Der Erhaltenszeitraum, in dem der Betrieb in seiner Substanz fortgeführt werden muss, um die Verschonung ungekürzt erhalten zu können, ist zum 1. Januar 2010 von 7 auf 5 Jahre herabgesetzt worden.
Unser Ansprechpartner zu den Themen Unternehmensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge und Unternehmenskauf: Rechtsanwälte Dr. Torsten Emmerich und Hans Köster.


