Aktuelles

Detailansicht

Neues Erbschaftssteuerrecht erleichtert Unternehmensnachfolge

Nachdem in den vergangenen Jahren die Unternehmensnachfolge durch neue erbschaftssteuerrechtliche Regelungen nicht unerheblich verschärft wurde, sind die wesentlichen Eckpfeiler nunmehr mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz angepasst worden. Die Anpassungen betreffen insbesondere die erforderliche Mindestlohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, um die steuerrechtliche Verschonung zu erhalten. Die Mindestlohnsumme ist von ehemals 650 % auf 400 % herabgesetzt worden und ebenfalls der Zeitraum, für den die Lohnsumme zu überwachen ist wurde von 7 auf 5 Jahre verringert. Schließlich ist die Lohnsummenregelung für solche Betriebe nicht anwendbar, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben.

 

Der Erhaltenszeitraum, in dem der Betrieb in seiner Substanz fortgeführt werden muss, um die Verschonung ungekürzt erhalten zu können, ist zum 1. Januar 2010 von 7 auf 5 Jahre herabgesetzt worden.

 

Unser Ansprechpartner zu den Themen Unternehmensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge und Unternehmenskauf: Rechtsanwälte Dr. Torsten Emmerich und Hans Köster.

 

Newsletter

Hier anmelden

Newsletter

Neues

Kompetent & aktuell

Gewerberäume zu vermieten

Zum Jahreswechsel 2012/2013 zieht unsere Kanzlei in das neue Kanzleigebäude um. Unsere bisherigen Räume stehen dann zur ...


Vorlage eines eröffneten notariellen Testamentes als Erbnachweis ausreichend

Banken verlangen nach dem Tod eines Kunden von dessen Erben für den Nachweis der Erbenstellung häufig einen Erbschein. ...


Praxiswert umfasst Arzt-Zulassung

Der Bundesfinanzhof hat auf die Klage eines Arztes entschieden, dass der für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz zu ...


Schutzgelderpressung ist eine versicherungsrechtliche Gefahrerhöhung

Bei Sachversicherungen, insbesondere Gebäude- und Hausratversicherungen, sehen die Versicherungsverträge regelmäßig ...


Verein pro Verbraucherschutz e.V. - Abmahnberechtigung ausgesetzt

Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs können von Mitbewerbern, Verbänden und qualifizierten ...