Energierecht
Erneuerbare - Energiewandel gestalten
Die Erneuerbaren Energien werden im Energiemix zunehmend an Bedeutung gewinnen; mit der Verabschiedung des Erneuerbare Energien Gesetzes 2012 sind die Weichen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Investitionen im Bereich Erneuerbarer Energien bieten auch zukünftig langfristig sichere Ertragschancen.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Dies umfasst Photovoltaik, Biomasse sowie Windenergie. Die rechtlichen Fragestellungen sind vielgestaltig. Sowohl bei der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion, der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträge als auch bei öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Inanspruchnahme einer versierten rechtlichen Beratung für den Erfolg Ihres Projektes von entscheidender Bedeutung.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Gründung von
Betreibergesellschaften
- Gestaltung langfristiger Nutzungs-, Pacht-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
- Beratung in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren
- Abstimmung steuerlicher Aspekte mit Steuerberatern
Unser Ansprechpartner für Energierecht:
Dr. Stefan Mundt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kontakt: mundt(at)jensen-emmerich.de
Tel. 0461 14109-62
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