Familienrecht
Vorsorge durch Ehevertrag
Das Thema Ehe- oder Partnerschaftsvertrag wird im Rahmen der mittlerweile zahlreichen, auch gesellschaftlich anerkannten Formen des Zusammenlebens nach wie vor vielfach gemieden, weil ein solcher Vertrag häufig als der Anfang vom Ende angesehen wird. Dabei ist der Ehevertrag bzw. unter nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnern ein Partnerschaftsvertrag das geeignete Mittel zur Regelung der individuellen eherechtlichen Vorstellungen und Vorsorge der Beteiligten und deren Familie. Er verhindert vor allem im Falle des Scheiterns der Ehe/Partnerschaft von vornherein Konflikte und ermöglicht hierdurch eine einvernehmliche und kostenminimierende Trennung und ggf. Ehescheidung.
Angesichts der Tatsache, dass heutzutage nahezu jede zweite Ehe/Beziehung scheitert, ist ein ausgewogener, von einem Rechtsanwalt oder einem Notar nach den Vorstellungen der Eheleute/Partner ausgearbeiteter Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag weniger Ausdruck gegenseitigen Misstrauens, als vielmehr ein sichtbares Zeichen verantwortungsbewussten und realitätsbezogenen Denkens. Zudem ist der Ehevertrag gerade bei verheirateten Selbstständigen und Unternehmern ein geeignetes und häufig notwendiges Instrument, um in Zeiten wirtschaftlicher Unwägbarkeiten die Existenz und erworbenes Vermögen der Familie zu erhalten.
Erfahrungsgemäß ist ein ausgewogener Ehevertrag daher nicht nur die Grundlage einer harmonischen Ehe, sondern insbesondere im Falle ihres Scheiterns der einzige Weg einer einvernehmlichen Trennung und Scheidung. Da ein Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag wie kaum ein anderer Vertragstyp von den individuellen Vorstellungen der Partner und sich hieraus stellenden familienrechtlichen Fragen abhängt, ist eine Beratung und Vertragsgestaltung durch einen Spezialisten unerlässlich.
Unser Ansprechpartner für Familienrecht:
Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht
Kontakt: krueger(at)jensen-emmerich.de
Tel. 0461 14109-66
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


